„Die PKK ist laut OLG Stuttgart eine ‚besonders gefährliche terroristische Organisation‘. Aus diesem Urteilsspruch folgt für die Sicherheitsbehörden und Staatsanwaltschaften in Deutschland eine klare Anweisung: PKK-Aktivitäten müssen konsequent geahndet und verfolgt werden und die Politik darf die terroristische Organisation nicht verharmlosen“, erklärt Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses der Großen Nationalversammlung der Türkei, anlässlich des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen einen PKK-Mitglied. Der 48-Jährige wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Yeneroğlu weiter:

„Mit großer Sorge und Verwunderung beobachten wir seit vielen Jahren, wie frei PKK-Sympathisanten und Mitglieder in Deutschland quasi auf offener Straße Werbung für die Terrororganisation machen dürfen. Obwohl die PKK verboten ist und auf der Terrorliste steht, dürfen sie weitestgehend ungehindert Deutschland als Rekrutierungs-, Finanzierungs- und Rückzugsgebiet nutzen. Eine Einschätzung, die im Übrigen auch der Verfassungsschutz teilt. Umso erfreuter sind wir über dieses Urteil.

Zu Recht stellen die Richter fest, dass die PKK neben einem politischen Arm zur Durchsetzung ihrer Ziele auch über militärisch strukturierte ‘Guerillaeinheiten’ verfügt. Laut Strafsenat verübt die PKK ‚vor allem im Südosten der Türkei Anschläge vorwiegend auf türkische Polizisten und Soldaten‘, bei denen ‚immer wieder auch Zivilisten zu Schaden kommen‘. Zweck und Tätigkeit der PKK ist dem OLG zufolge u. a. darauf gerichtet, ‚durch Anschläge Mord und Totschlag in der Türkei zu begehen‘. Das Gericht stuft die PKK als eine ‚besonders gefährliche terroristische Vereinigung‘ ein.

Die Ausführungen des Gerichts bleiben im Detail zwar weit hinter den Gräueltaten und Methoden der PKK zurück, dennoch ist es erfreulich, dass das Gericht den Charakter dieser Organisation, zumindest in Grundzügen, erkannt hat. Diese Würdigung muss sich auswirken auf die Praxis der Sicherheitsbehörden und Staatsanwaltschaften. Jegliche Aktivitäten der PKK müssen konsequent geahndet und verfolgt werden.“

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