„Die gestrige Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigt, dass die deutschen Sicherheitsbehörden nach wie vor PKK-Anschläge gegenüber türkischen Bürgern als Bagatelldelikte betrachten und nicht gewillt sind, die Motivation des Terrorismus zu erkennen und zu bekämpfen,“ erklärt Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Mitglied der Großen Nationalversammlung der Türkei. Yeneroğlu weiter:
Gestern hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Mitteilung veröffentlicht,[1] in der die bisherige Haltung des deutschen Inlandsgeheimdienstes zur PKK in Bestätigung der offiziellen Haltung der Bundesregierung nachgezeichnet wird, wonach die Angriffe der Terrororganisation PKK auf türkische Bürger, Einrichtungen und Moscheegemeinden verharmlost und vor allem der Charakter der PKK und ihrer Ersatzorganisationen negiert werden.
Schwer zu akzeptieren, aber dennoch ein banales Faktum ist die starke Lobby der PKK in Deutschland. Dem liegt vor allem die meistens einseitige Berichterstattung deutscher Medien über die Türkei und auch die Lobbyaktivität der PKK zugrunde. Ausgehend von diesem öffentlichen Bild folgen auch die deutschen Geheimdienste einer Linie, die die PKK nicht als Terrororganisation problematisiert und ernsthaft bekämpft.
So spricht auch die aktuelle Erklärung des Verfassungsschutzes nirgends von einer Terrororganisation, sondern will dies offenbar nicht bewerten. Auch die Anhänger der PKK werden nicht weiter charakterisiert, sehr wohl aber die sog. „nationalistischen und rechtsextremistischen Türken“. Weiter wird der allseits bekannte offizielle Dachverband der PKK maximal als „PKK-nah“ bezeichnet. Diese Sprache entlarvt, da eine weitere den Fakten entsprechende Konkretisierung als Ersatzorganisation der PKK nach seinem Verbot die Behörden zu juristisch überfälligen Handlungen verpflichten würde. Wie morsch diese Haltung ist, zeigen wiederum die Berichte der Behörde selbst. Danach ist NAV-DEM nahtlos in den PKK-Aufbau eingegliedert (BVerfSchB 2016, S. 221), deren eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum bewegt sich ausschließlich im Rahmen der von der PKK-Führung vorgegebenen Direktiven (BVerfSchB 2016, S. 244). Sie mobilisiert zu sämtlichen Großkundgebungen und Protestaktionen der PKK, treibt Geld ein und rekrutiert auf offiziell angemeldeten Veranstaltungen für den Terror in der Türkei.
Trotzt dieser Erkenntnisse wird erschreckend teilnahmslos über die „Reaktionen der PKK auf die türkische Militäroffensive in Afrin“ berichtet. Tatsächlich geht es um eine Vielzahl von Straftaten, die in den allermeisten Fällen nicht mal ernsthaft ermittelt werden und zur Belangung der Täter führen! Dennoch ist die Beschreibung demonstrativ gleichgültig, stellenweise sogar Verständnis zeigend, so wie die praktische Haltung eben. Damit spielen sowohl die Öffentlichkeit als auch die Sicherheitsbehörden weiter das Spiel der guten und bösen Terroristen.
[1] https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/schlaglicht/schlaglicht-2018-01-reaktionen-der-pkk-auf-die-tuerkische-militaeroffensive-in-afrin-syrien?pk_campaign=fb&pk_kwd=15003