Mitteilung zu meiner Pressmitteilung vom 20.03.2019 über die Vorwürfe gegen BMW

Ich habe heute Morgen ein freundliches Gespräch mit einem Vertreter der BMW-Unternehmensführung gehabt. Zu den Vorwürfen des behaupteten Verbots, am Arbeitsplatz Türkisch zu sprechen, sagte der Vertreter, dass es selbstverständlich kein Verbot oder eine Anweisung gebe, am Arbeitsplatz Türkisch zu sprechen. Mitarbeiter könnten Privatgespräche in welcher Sprache auch immer, sowohl auf dem Werksgebäude als auch in der Kantine führen. Nur Gespräche über den Arbeitsablauf sowie Teamgespräche würden auf Deutsch geführt. Diese, auch in der vorigen BMW-Verlautbarung korrespondierte diskriminierungsfreie Position, begrüße ich.

Bezüglich des Vorwurfs wiederholter rassistischer Tiraden durch Mitarbeiter sowie der Entlassung eines Leiharbeiters aufgrund seiner zivilcouragierten Haltung gegen rassistische Bemerkungen von Mitarbeitern sagte der BMW-Vertreter, dass man die Vorwürfe selbstverständlich ernst nehme, solche Handlungen in keiner Weise dulden werde und daher eine interne Prüfung stattfinde. Jedoch könne man zum jetzigen Zeitpunkt die Vorwürfe nicht bestätigen. BMW sei auch nicht Partei im Prozess beim Arbeitsgericht München und daher seien ihr die Vorwürfe bis zur Presseerklärung des Arbeitsgerichts auch fremd gewesen. Jedoch prüfe man den Fall und werde selbstverständlich handeln, wenn die Vorwürfe sich bestätigen würden. BMW werde sicherlich keine rassistischen Ausfälle oder auch Diskriminierung in ihren Betrieben dulden.

Ich danke der BMW-Gruppe für ihre offene und kommunikative Haltung und werde die Vorwürfe bis zur umfassenden und endgültigen Klärung weiterverfolgen. Vor allem danke ich der Süddeutschen Zeitung für den ausführlichen Bericht über die Diskriminierungsvorwürfe.

BMW darf Rassismus weder ignorieren noch dulden!

„Es ist empörend zu erfahren, dass bei BMW unter Mitarbeitern rassistische Äußerungen wie “Bimbo”, “Nigger”, “Zigeuner”, “Juden” offenbar zum Alltag gehören und sich Mitarbeiter ohne Konsequenzen über NSU-Opfer lustig machen können. Noch skandalöser ist es, wenn auch noch Mitarbeitern gekündigt wird, die Zivilcourage zeigen.“, erklärt Mustafa Yeneroğlu (Ak Partei), Abgeordneter der Großen Nationalversammlung der Türkei, in Bezug auf die Kündigung eines BMW-Leiharbeiters. Yeneroğlu weiter:

„BMW genießt in aller Welt einen guten Ruf. Doch wenn wir in den letzten Tagen mit Schlagzeilen über Rassismus in BMW-Werken konfrontiert werden, dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob BMW in ihren Betrieben ein überwältigendes Problem mit Rassismus hat. Wie geht das Unternehmen damit um? Beschwichtigt sie und ignoriert den offenbar alltäglichen Hass in manchem Betrieb oder geht sie couragiert vor, entlarvt rassistische Mitarbeiter und macht ihnen deutlich, dass sie mit ihrem Gedankengut bei BMW nichts zu suchen haben.

Wir hatten vor einiger Zeit erfahren, dass türkischsprachigen Mitarbeitern das Unterhalten in der Muttersprache verboten wurde. Daraufhin hat die Unternehmensführung eine Erklärung gemacht und den Vorwurf bestritten und unterstrichen, dass es kein Türkisch-Sprachverbot geben kann. Trotz widersprüchlicher Andersmeldungen haben wir dies erfreut zur Kenntnis genommen und werden dem nachgehen. Wenn wir jedoch nun auch noch hören, dass in manchem Betrieb von BMW der Hass gegen Ausländer, Juden und Muslimen zum Alltag gehört und BMW nichts anderes einfällt, als die Mitarbeiter zu entfernen, die sich darüber beschweren, dann hört der Spass auf.

Wie geht BMW damit um, wenn Mitarbeiter, Kunden und Zulieferer laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung als “Bimbo”, “Neger”, “Nigger”, “Zigeuner”, “Juden” beschimpft werden? Wie hat BMW darauf reagiert, dass ein Mitarbeiter die Morde des NSU belustigt kommentiert und äußert, “Na und? Eben ein paar Kanaken weniger.”?
Wie geht BMW mit Anhängern des AfD um, die ihren Rassismus unverhohlen darstellen? Werden Führungskräfte angemahnt, wenn sie Rassismus pflegen oder aber auch ignorieren? Sind Mitarbeiter aufgrund rassistischer Bemerkungen entlassen worden?

Was tut der Betriebsrat gegen rassistische Umtriebe im Betrieb? Was gedenkt BMW gegen den zunehmenden Rassismus zu tun? All das sind Fragen, die geklärt werden müssen und die BMW-Unternehmensführung unmißverständlich durch Tat zeigen muss, dass sie Rassismus weder ignoriert, noch duldet.

Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf Klarstellung und vor allem auch auf die Wiedereinstellung eines Mitarbeiters, der couragiert genug war, um sich über den offenene Rassismus bei vielen Mitarbeitern zu beschweren. Anstelle solchen Mitarbeitern zu kündigen, müssten sie eigentlich geehrt werden. Vielleicht kann BMW hier ein erstes Zeichen setzen. Wir werden bis zur Klarstellung der Sache nachgehen.”

International community must speak out against repression in Xinjiang!

Mustafa Yeneroğlu, Member of Turkish Parliament, commented on the situation of Turkic Muslims living in the region of Xinjiang, China. Yeneroğlu stated: ‘‘States, as well as human rights mechanisms within the UN system, are called upon to take multilateral and unilateral actions in order to end the systematic repression of Turkic Muslims in Xinjiang.’’ He added:

‘‘On 9 September 2018, Human Rights Watch (HRW) published a detailed report on human rights violations committed by President Xi Jinping’s government against Muslim minorities in the region of Xinjiang. The region in north-western China hosts 13 million Turkic Muslims being primarily ethnic Uyghurs and Kazakhs, who are reported to be subjected to political indoctrination, collective punishment, restrictions on movement and communications, heightened religious restrictions, and mass surveillance in violation of international human rights law. Already in mid-August the United Nations Committee on the Elimination of Racial Discrimination (CERD) reviewed the situation in China and described Xinjiang as a “no rights zone.” Thus, reports of different origins on this matter coincide with each other.

According to the interviews given in the report, the Chinese government takes restrictive measures that amount to a persecution of an ethnic and religious minority. Pursuant to the personal stories, during Ramadan local official monitor homes for people who might prepare their meal before they start fasting. The closure and conversion of mosques, as well as the pressure put by local authorities on the Turkic Muslims demonstrate that practising Islam has been practically outlawed by the Chinese government. On top of all of this, more than one million people, especially Uyghurs, are being held in detention camps and exposed to political indoctrination. They are forced to learn Mandarin Chinese, recite propaganda and sing songs praising the Chinese President and the Communist Party. The international community cannot and should not turn a blind eye on these reports.

It is needless to mention that practices like these constitute severe violations of international laws and human rights principles. States, as well as human rights mechanisms within the UN system, are called upon to take multilateral and unilateral actions in order to end the systematic repression of Turkic Muslims in Xinjiang. Being deeply concerned about the recent developments, we will continue to monitor closely what is happening to our Muslim brothers and sisters in China and urge the Chinese government to adhere to international laws and human rights standards.’’

Bundesverfassungsschutzbericht: UID-Beobachtung gesetzlich nicht legitimiert

„Mit der Subsumierung der Arbeit des Verbandes unter nachrichtendienstliche Beobachtung belastet das Bundesinnenministerium die sich langsam erholenden deutsch-türkischen Beziehungen aufs Neue. Aber was soll man von einem Verfassungsschutzamt halten, das beim Attribut ‚nationalistisch‘ für die rechtsextremistische AfD blind ist? so Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Mitglied der Großen Türkischen Nationalversammlung. Yeneroğlu weiter:

„Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, zu beobachten und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Doch in Bezug auf türkische und islamische Gemeinschaften wirken die Ämter schon immer entgegen ihrem gesetzlichen Auftrag. Sie nehmen eine allgemein diffuse Bedrohungslage vorweg und handeln nach einem nicht näher definierten Gefahrenbegriff präventiv. Dadurch meinen sie keine gesetzlichen Eingriffsvoraussetzungen beachten zu müssen und grenzen durch Einschüchterung und Repressalien legitime Organisationen aus dem gesellschaftlichen Leben aus und kriminalisieren ihre Mitglieder.

So sucht man im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Bundes vergeblich nach einer Begründung, die die Beobachtung der UETD/UID auch nur im Ansatz rechtfertigen könnte. Bei der Pressekonferenz am 24.07. rechtfertigte der Verfassungsschutzpräsident Maaßen die Beobachtung mit der Floskel, die Organisation sei ‚nationalistisch‘. Deshalb befinde sie sich nicht im Einklang mit den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine Begründung fehlt. Im Bericht selbst sucht man dann sogar vergeblich nach der Zuschreibung ‚nationalistisch‘ (S. 287/288).

Genauso wenig Aufschluss geben die weiteren Ausführungen, umso entlarvender sind sie. So wird die UETD/UID als ‚eine regierungsnahe Vorfeldorganisation charakterisiert, die im Sinne ihrer Mutterorganisation auf politischer und gesellschaftlicher Ebene Lobbyismus für Interessen der AKP betreibt‘, … ‚unmittelbar auf die Meinungsbildung und das Verhalten der türkischen Diaspora‘ einwirkt sowie … ‚auf politische Entscheidungsfindungsprozesse in Deutschland Einfluss nehmen[1] kann. Unabhängig davon, ob die Organisation diese Zuschreibung annimmt bleibt es ein Rätsel, wie sie dadurch Anhaltspunkte für Verfassungswidrigkeit bieten soll. Gerade der im Bericht Fett hervorgehobene Begriff ‚Vorfeldorganisation‘ öffnet für allerlei Willkür Tür und Tor.

Aber was soll man von einem Verfassungsschutzamt halten, das beim Attribut ‚nationalistisch‘ für die rechtsextremistische AfD blind ist, sie in dem Bericht nur als Opfer von Linksextremisten aufführt und sogar den rechtsterroristischen ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ (NSU), das als größte Schande der deutschen Nachkriegsgeschichte gilt und noch lange nicht aufgeklärt ist, mit keinem einzigen Wort erwähnt? Ein Bundesamt, das vielmehr durch munteres Schreddern von Akten und Unterstützung von Rechtsextremen und ihren Strukturen aufgefallen ist als durch verantwortungsvolles Beobachten tatsächlicher Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung!“

 

[1] Bundesverfassungsschutzbericht 2017, Seite 288

Nichts gelernt aus dem NSU-Komplex – Angriff mit Pistole auf türkischen Unternehmer

„Offenbar haben Ermittlungsbehörden, Politik und Medien nichts gelernt aus dem NSU-Komplex. Polizeimeldungen werden unkritisch übernommen, es wird relativiert und weggeschaut“, erklärt Mustafa Yeneroğlu, Abgeordneter der AK-Partei in der Großen Nationalversammlung der Türkei. Anlass ist ein bewaffneter Angriff in einer Heilbronner Bäckerei, die von einem Türkeistämmigen betrieben wird. Ein 30-jähriger Mann ist am Dienstagmorgen mit einer Pistole in der Hand unauffällig in den Laden gegangen und hat auf die Verkäuferin hinter dem Tresen, die ein Kopftuch trägt, geschossen. Anschließend ist er geflüchtet. Sicherheitskameras haben den Vorfall gefilmt. Mustafa Yeneroğlu weiter:

„Der Vorfall in dem Laden des türkeistämmigen Unternehmers erinnert sehr stark an die NSU-Morde. Das bisherige Vorgehen der Polizei und der Staatsanwaltschaft wiederum erinnert sehr stark an das Versagen der Ermittlungsbehörden in dem NSU-Komplex. Warum?

Die NSU-Mörder haben sich gezielt ausländische, vordergründig türkeistämmige Unternehmer ausgesucht und sie in ihren Läden mit einer Pistole kaltblütig ermordet. Die Ermittlungsbehörden haben zahlreichen Hinweisen zum Trotz nicht in rechtsextremen Kreisen ermittelt. Dass die Opfer ‚zufällig‘ mehrheitlich türkeistämmig waren, wurde außen vorgelassen.

Polizei und Staatsanwaltschaft handeln im aktuellen Fall in Heilbronn mindestens fahrlässig, wenn sie in ihrer Mitteilung zum Fall es nicht einmal für erwähnenswert halten, dass das Opfer Türkeistämmig ist, ein Kopftuch trägt und dass der Laden einem türkeistämmigen Unternehmer gehört. Diese zentralen Merkmale sind mögliche Hinweise darauf, dass die Tat rassistisch und/oder islamfeindlich motiviert sein könnte. Es irritiert wiederum sehr, dass Polizei und Staatsanwaltschaft stattdessen die polnische Abstammung des Tatverdächtigen für mitteilungswert halten, obwohl diese Info keinerlei Rolle für die Qualifizierung der Straftat spielt.

Ebenso irritierend ist, wenn der Polizeisprecher mitteilt, dass Vergleiche zum NSU-Komplex ‚an den Haaren herbeigezogen‘ seien. Es war genau diese Haltung und diese Ignoranz in den Ermittlungsbehörden, die zum großen ‚Versagen‘ im NSU-Komplex geführt hat. Den Aussagen der Opfer wird kein Glauben geschenkt. Das Opfer, das während der Tat dem Täter in die Augen geschaut hat, ist sich sicher, dass der Täter rassistische Motive hatte. Wie im NSU-Komplex wird der Aussage des Opfers keinerlei Stellenwert beigemessen. Stattdessen werden alle Hinweise für einen möglichen rassistischen Hintergrund gekonnt ausgeblendet und relativiert, wo immer es geht.

Wenn der Tatverdächtige im vorliegenden Fall behauptet, er habe einen ‚Kurzschluss‘ gehabt und wahllos geschossen, so ist das offensichtlich eine Schutzbehauptung, um einer möglichen schwereren Strafe zu entkommen. Im Video der Überwachungskamera ist deutlich zu erkennen, dass der Täter ruhig und gezielt in den Laden gegangen ist und keinesfalls im ‚Affekt‘ oder im ‚Kurzschluss‘ gehandelt hat, sondern gezielt.

Es ist bezeichnend, dass über diesen Fall lediglich ein paar wenige lokale Blätter berichten und das Groß der deutschen Medienlandschaft schweigt. Nur vereinzelt findet man Berichte in überregional aufgestellten Medien, die wiederum unkritisch die offizielle Mitteilung der Polizei und Staatsanwaltschaft übernehmen und verbreiten. Offenbar haben auch die Medien nichts gelernt vom NSU-Komplex. Dabei drängen sich hier Fragen geradezu auf – auch für die Politik.

Eventuell hilft es, wenn sich Sicherheitsbehörden, Politik und Medien folgende Frage stellen: „Würden wir uns genauso verhalten, wenn die Bäckerei von einem Juden betrieben worden wäre und hinter dem Tresen ein Verkäufer mit Kippa gestanden hätte?“

„NSU-Prozess hat weder Aufklärung noch Gerechtigkeit gebracht, deshalb ist er auch nicht beendet!“

“Sowohl die Verurteilung als auch das Strafmaß sind zur Makulatur geworden, denn 5 Jahre Verhandlung haben im Ergebnis mehr Fragen hervorgebracht, als welche beantwortet. Durch die Verunmöglichung einer wirklichen Aufklärung haben Sicherheitsbehörden den Betroffenen des NSU-Terrors Gerechtigkeit verweigert. Stattdessen haben sie getrickst, Akten geschreddert und Spuren systematisch verwischt.” so Mustafa Yeneroğlu, Mitglied der Großen Nationalversammlung der Türkei, anlässlich des heutigen Urteils im NSU-Prozess. Yeneroğlu weiter:

Ein Strafprozess kann nur die individuelle Schuld der Angeklagten beurteilen und nur sie verurteilen, so eben auch im NSU-Prozess, der nicht einmal die Helferskreise in den Blick nehmen konnte. So hat der Prozess mehr Fragen hervorgebracht, als welche beantwortet. Vor allem hat  er keine Aufklärung gebracht. Außer gegen einen schon vorher bekannten Fall mit einem nicht mehr strafbaren Toten auszusagen, hat die Hauptangeklagte Zschäpe nichts zur Aufklärung beigetragen. Die Opferfamilien wissen nach wie vor nicht, warum und wie gerade ihre Familienmitglieder ausgesucht wurden. Der hohen Wahrscheinlichkeit, dass bei den Taten Helfer mitgewirkt haben, ist nicht ernsthaft nachgegangen worden. Genauso wissen wir nicht, wie viel Beate Zschäpe von den Taten wusste und welche konkrete Rolle sie bei den jeweiligen Taten gespielt hat. Nicht aufgeklärt ist auch die Rolle der etwa 20 V-Leute im Umfeld der NSU sowie des bis zu 500 Leuten zählenden Netzwerks.

Die Bundesanwaltschaft hat kaum ein Interesse an einer umfänglichen Aufklärung des NSU-Komplexes gezeigt und war vielmehr darauf fokussiert, den möglichen Täter- und Helferkreis so klein wie möglich zu halten. Das offensichtliche Versagen des Geheimdienstes und der Polizei sowie die wahrscheinliche Verstrickung von Mitarbeitern staatlicher Behörden bleibt ein Tabu-Thema. Alles, was zur Aufklärung des NSU-Netzwerks beitragen könnte, blieb unter Verweis auf den Quellenschutz unter Verschluss. Gerade die Verfassungsschutzbehörden waren unwillig, bei der strafrechtlichen Aufarbeitung in einem über fünf Jahre dauernden Prozess alle Karten auf den Tisch zu legen. Stattdessen schredderten sie Akten und verwischten systematisch Spuren.

Bundeskanzlerin Merkel war sicherlich gewillt, ihr Versprechen der schonungslosen Aufklärung zu erfüllen, aber offenbar nicht imstande, sich gegen den falsch verstandenen Korpsgeist bei den Behörden durchzusetzen.  Nach wie vor ist nicht in einem einzigen Fall bei der Polizei oder den Verfassungsschutzbehörden ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eröffnet worden. Damit ist man auch von Abschreckung weit entfernt.

Die NSU-Verbrechen sind auch nicht politisch-gesellschaftlich aufgearbeitet worden. Strukturelle Empfehlungen der bisher 13 parlamentarischen Untersuchungsausschüsse blieben weithin unerhört. Der institutionelle Rassismus innerhalb der Behörden etwa, die die lange Blutspur quer durch Deutschland überhaupt ermöglicht hat, wurde bisher nicht ernsthaft problematisiert. Deshalb kann mit dem heutigen Urteil auch kein Schlussstrich gezogen werden. Die Aufklärung ist bei Weitem nicht beendet. Die bisherige Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex ist ein unwürdiger Umgang mit der eigenen Geschichte und ein Schlag ins Gesicht für die Familien der Nazi-Opfer.“

Schließung von Moscheen ist ein Angriff auf Kernprinzipien einer jeden freiheitlichen Gesellschaft!

,,Die Schließung von Moscheen ist ein Angriff auf konstitutionelle Grundprinzipien einer jeden freiheitlich demokratischen Grundordnung und verstößt klar gegen die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Vizekanzler Strache’s besorgniserregende Aussage ‘‘Wir stehen erst am Anfang‘‘ ist ein Indiz dafür, dass in Österreich lebende Muslime und im Allgemeinen Menschen mit einem Migrationshintergrund zukünftig weiterhin repressiven und demokratiefeindlichen Entschlüssen ausgesetzt werden’’, erklärt Mustafa Yeneroğlu (Ak Partei), Abgeordneter der Großen Nationalversammlung der Türkei, in Bezug auf die Schließung von Moscheen in Österreich.

,,Es ist empörend, dass die rechtspopulistische österreichische Regierung beschlossen hat, auf der Grundlage von dubiosen Argumenten 7 Moscheen und Einrichtungen zu schließen und 60 der aktuellen 260 Imame samt Familienmitgliedern auszuweisen. Betroffen sind vier Moscheen in Wien, zwei in Oberösterreich und eine in Kärnten. Die Rechtsgrundlage sei das ohnehin verfassungsrechtlich zweifelhafte Islamgesetz von 2015. Das bestürzende Vorhaben ist schlichtweg ein Angriff auf konstitutionelle Grundprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung und verstößt klar gegen die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Vizekanzler Straches besorgniserregende Aussage ‘‘Wir stehen erst am Anfang‘‘ ist ein Indiz dafür, dass in Österreich lebende Muslime und im Allgemeinen Menschen mit einem Migrationshintergrund zukünftig weiterhin repressiven und demokratiefeindlichen Entschlüssen ausgesetzt werden.

In Österreich leben etwa 262.000 türkeistämmige Österreicher sowie insgesamt mehr als 600.000 Muslime, welche eine Bereicherung für die pluralistische österreichische Gesellschaft darstellen. Derartige Repressalien zielen auf den sozialen Frieden in Österreich ab und unterstützen die zunehmende Islamfeindlichkeit. Eine Politik der Einschüchterung sowie die grassierende Hass-Rhetorik, die sich darauf stützt, Islamfeindlichkeit und Angst in der Gesellschaft zu schüren, ist für ein demokratisches Land in Zeiten der Globalisierung nicht haltbar. Worthülsen wie ‘Kampf gegen den politischen Islam‘ und ‘Parallelgesellschaften haben in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz‘, ersticken jeglichen freiheitlichen Anspruch im Kern. Keine Religionsstätte ist illegal.

Es ist beängstigend, wie die zunehmende Fremden- und Islamfeindlichkeit in Österreich durch solche verfassungswidrigen Akte gefördert wird. Daher ist gerade jetzt ein starkes Engagement gegen solche Vorhaben zum Schutz der freiheitlichen Gesellschaft vonnöten. Muslime und islamische Religionsgemeinschaften, die gegenüber dieser Illegalität schweigen, werden demnächst Ziel von weiteren verfassungswidrigen Aktionen sein. Zivilcourage ist nicht später irgendwann, sondern spätestens jetzt angesagt! Den Schutz der freiheitlichen Gesellschaftsordnung haben sich Minderheiten täglich zu erkämpfen. Die Solidarität von demokratischen Kräften wird sich jetzt bewähren. Gerade diejenigen, die mit dem erhobenen Zeigefinger tagtäglich auf andere Länder zeigen, sind nun gefordert und wir werden sehen, wie aufrichtig sie sind.“

 

 

„Haltung deutscher Behörden zur PKK nach wie vor ignorierend, im besten Fall verharmlosend“

„Die gestrige Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigt, dass die deutschen Sicherheitsbehörden nach wie vor PKK-Anschläge gegenüber türkischen Bürgern als Bagatelldelikte betrachten und nicht gewillt sind, die Motivation des Terrorismus zu erkennen und zu bekämpfen,“ erklärt Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Mitglied der Großen Nationalversammlung der Türkei. Yeneroğlu weiter:

Gestern hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Mitteilung veröffentlicht,[1] in der die bisherige Haltung des deutschen Inlandsgeheimdienstes zur PKK in Bestätigung der offiziellen Haltung der Bundesregierung nachgezeichnet wird, wonach die Angriffe der Terrororganisation PKK auf türkische Bürger, Einrichtungen und Moscheegemeinden verharmlost und vor allem der Charakter der PKK und ihrer Ersatzorganisationen negiert werden.

Schwer zu akzeptieren, aber dennoch ein banales Faktum ist die starke Lobby der PKK in Deutschland. Dem liegt vor allem die meistens einseitige Berichterstattung deutscher Medien über die Türkei und auch die Lobbyaktivität der PKK zugrunde. Ausgehend von diesem öffentlichen Bild folgen auch die deutschen Geheimdienste einer Linie, die die PKK nicht als Terrororganisation problematisiert und ernsthaft bekämpft.

So spricht auch die aktuelle Erklärung des Verfassungsschutzes nirgends von einer Terrororganisation, sondern will dies offenbar nicht bewerten. Auch die Anhänger der PKK werden nicht weiter charakterisiert, sehr wohl aber die sog. „nationalistischen und rechtsextremistischen Türken“. Weiter wird der allseits bekannte offizielle Dachverband der PKK maximal als „PKK-nah“ bezeichnet. Diese Sprache entlarvt, da eine weitere den Fakten entsprechende Konkretisierung als Ersatzorganisation der PKK nach seinem Verbot die Behörden zu juristisch überfälligen Handlungen verpflichten würde. Wie morsch diese Haltung ist, zeigen wiederum die Berichte der Behörde selbst. Danach ist NAV-DEM nahtlos in den PKK-Aufbau eingegliedert (BVerfSchB 2016, S. 221), deren eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum bewegt sich ausschließlich im Rahmen der von der PKK-Führung vorgegebenen Direktiven (BVerfSchB 2016, S. 244). Sie mobilisiert zu sämtlichen Großkundgebungen und Protestaktionen der PKK, treibt Geld ein und rekrutiert auf offiziell angemeldeten Veranstaltungen für den Terror in der Türkei.

Trotzt dieser Erkenntnisse wird erschreckend teilnahmslos über die „Reaktionen der PKK auf die türkische Militäroffensive in Afrin“ berichtet. Tatsächlich geht es um eine Vielzahl von Straftaten, die in den allermeisten Fällen nicht mal ernsthaft ermittelt werden und zur Belangung der Täter führen! Dennoch ist die Beschreibung demonstrativ gleichgültig, stellenweise sogar Verständnis zeigend, so wie die praktische Haltung eben. Damit spielen sowohl die Öffentlichkeit als auch die Sicherheitsbehörden weiter das Spiel der guten und bösen Terroristen.

[1] https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/schlaglicht/schlaglicht-2018-01-reaktionen-der-pkk-auf-die-tuerkische-militaeroffensive-in-afrin-syrien?pk_campaign=fb&pk_kwd=15003

Gefährliches Spiel – Deutschland muss Muslime vor PKK-Gewalt schützen

„Die Bundesregierung steht in der Pflicht, die Sicherheit der türkeistämmigen Muslime und ihrer Einrichtungen in Deutschland zu gewährleisten. Derzeit duckt sie sich weg, indem sie zur terroristischen PKK-Gewalt schweigt. Das ist ein gefährliches Spiel mit dem Feuer“, erklärt Mustafa Yeneroğlu, Abgeordneter der AK-Partei in der Großen Nationalversammlung der Türkei. Anlass sind mehrere Übergriffe von Anhängern der verbotenen Terrororganisation PKK auf Moscheen und Türkeistämmige in Deutschland. Mustafa Yeneroğlu weiter:

„Die lasche Haltung der Bundesregierung gegen PKK-Gewalt auf deutschen Straßen ist unverantwortlich und ein gefährliches Spiel mit dem Feuer. Ebenso gefährlich ist das kollektive Schweigen der deutschen Politikerlandschaft auf Übergriffe von PKK-Anhängern auf türkeistämmige Muslime in Deutschland und ihre Einrichtungen. Dieses Wegducken und Wegsehen wird PKK-Anhänger zu immer neuen Gewalttaten ermuntern.

Binnen weniger Tage wurden auf deutschem Boden mehrere gewalttätige Übergriffe auf Moscheen und türkeistämmige Bürger registriert, unbescholtene Menschen wurden an Flughäfen angegriffen. Zu unserer Verwunderung haben wir bisher keine Verurteilung dieser Taten vernehmen können.  Dieses Schweigen wird von den Tätern als Ermunterung aufgefasst, um weitere Gewalttaten zu verüben.

Es ist sehr irritierend, wenn deutsche Politiker nicht müde werden zu betonen, dass sie keine ausländischen Konflikte auf deutschen Straßen haben wollen, bei PKK-Gewalt aber kollektiv wegsehen. Ebenso irritierend ist es, wenn sie bei jeder Gelegenheit den Nato-Bündnispartner Türkei verurteilen wegen seinem Kampf gegen den PKK-Terror unmittelbar an seinen Außengrenzen, aber schweigen, wenn die PKK feige Anschläge auf Zivilisten verübt und unzählige Menschen, Frauen und Kinder in den Tod reißt.

Mit großer Verwunderung nehmen wir auch den Duktus der deutschen Medienlandschaft zur Kenntnis. Allen Fakten und eigenen Verfassungsschutzberichten zum Trotz wird PKK-Terrorpropaganda verharmlost, beschönigt und kleingeredet. Ausschreitungen, unangemeldete Demonstrationen, Provokationen auf öffentlichen Plätzen oder Rechtsbruch durch Zeigen verbotener PKK-Symbole werden so gut es geht ausgeblendet. Es ist nicht erklärbar, dass mehrere gezielte Übergriffe auf Gotteshäuser auf deutschem Boden nicht einmal eine kleine Meldung wert sind. Im Ergebnis wird auch die mediale Verniedlichung bzw. Ausblendung von PKK-Gewalt dazu führen, dass sich Täter in ihrem Handeln bestätigt fühlen.

Terror kennt weder Recht noch Gesetz, weder Religion noch Herkunft. Die Republik Türkei hat leidvolle Erfahrungen mit dem PKK-Terror gemacht wie kein zweites Land auf der Erde. Sobald Terroristen nicht bekommen, was sie wollen, greifen sie zur Waffe. Deutschland ist deshalb gut beraten, sich an seine Erfahrungen mit der PKK in den 90er Jahren zu erinnern.“

Türkei setzt der terroristischen Bedrohung an seiner Außengrenze ein Ende

„Am 20. Januar 2018 hat die Militäroperation „Olivenzweig“ der Türkei gegen die Terrororganisationen PKK, PYD/YPG und Daesh (IS) in Afrin begonnen. Sie ist legitimiert durch die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates 1624(2005), 2170(2014) und 2178(2014) und Artikel 51 der UN-Charta, dem allgemeinen Recht auf Selbstverteidigung und beruft sich somit auf geltendes Völkerrecht. In diesem Sinne gilt es nochmals zu unterstreichen, dass entgegen vieler Berichte in den deutschsprachigen Medien diese Operation weder auf Kurden zielt, noch die Negation der territorialen Integrität und Souveränität Syriens beabsichtigt, sondern einzig und allein dem Schutz der türkischen Zivilbevölkerung vor Terrorangriffen aus Grenzgebieten, in denen infolge des Bürgerkrieges die öffentliche Ordnung zusammengebrochen ist, dient. Es werden ausschließlich Stellungen und Munitionslager des syrischen PKK-Ablegers PYD/YPG angegriffen. Dem Schutz der Zivilbevölkerung Afrins bestehend aus Kurden, Arabern und Turkmenen, gilt dabei das besondere Augenmerk der türkischen Streitkräfte und ihrer Verbündeter. Zu diesem Zweck wurden eigens Sicherheitszonen eingerichtet, in denen Zivilisten vom türkischen roten Halbmond versorgt werden. 

Selbst mit der makabren  amerikanischen Umetikettierung der PYD/YPG ist es international unbestritten, dass es sich bei selbiger um den syrischen  Ableger der als Terrororganisation gelisteten PKK handelt.[1] Neben unzähligen Terrorangriffen in der Türkei, gehen insbesondere auch unzählige Raketen- und Mörserangriffe auf die zivile Bevölkerung im türkischen Kilis und Hatay auf das Konto  dieser blutrünstigen Terroristen. Laut übereinstimmenden Berichten von Human Rights Watch,[2] Amnesty International, und dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte[3] hat die PYD/YPG bei der Einnahme mehrerer syrischer Dörfer Zivilisten umgebracht, willkürlich Menschen verhaftet und entführt, Dörfer zerstört, Unzählige zur Flucht gezwungen und Minderjährige gewaltsam als Kindersoldaten rekrutiert.[4] Entsprechend dem Charakter einer Terrororganisation missachtet die PYD/YPG geltendes  Völkerrecht und verübt Kriegsverbrechen. Auch jetzt schrecken die Terroristen nicht davor zurück, Zivilisten in Afrin als menschliche Schutzschilder zu missbrauchen. Diese und weitere Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen werden durch die meisten Medien ignoriert. Oft wird ein positives Bild der PYD/YPG gezeichnet, indem die Propaganda der PKK oder verlinkter – oft harmlos erscheinender – Organisationen unkritisch übernommen wird. Dass es sich gerade auch bei der PYD/YPG um eine totalitäre Organisation handelt, die überall dort, wo sie wirkt, gerade die kurdische Opposition bekämpft und in den meisten Fällen eliminiert hat, wird komplett unterdrückt.

Die Operation der Türkei beabsichtigt, diesem schändlichen Treiben an der türkischen Grenze und damit auch der Außengrenze der NATO ein Ende zu bereiten. Vor allem an die Adresse der NATO-Bündnispartner sei daran erinnert, dass niemand die NATO-Außengrenze  wirksamer schützen kann als die Türkei. Zurecht besteht die Türkei darauf, dass sich die NATO-Bündnispartner im Kampf gegen den internationalen Terrorismus solidarisch mit selbiger erklären und darüber hinaus den Irrglauben aufgeben, dass man eine mörderische  Terrororganisation mit einer anderen Terrororganisation bekämpfen könnte. Den Preis für diesen Irrwitz hat in der Vergangenheit vor allem die Türkei mit unzähligen Todesopfern und Verletzten bezahlt. Es ist auf eine außergewöhnlich sonderbare Art arrogant, dass die deutsche Sicherheit am Hindukusch verteidigt werden kann, die amerikanische Sicherheit quasi rund um den Erdball, aber die türkische Sicherheit nicht mal an der eigenen Grenze gegen permanente Angriffe verteidigt werden können soll.

 

[1] Bundesamt für Verfassungsschutz, ‘Arbeiterpartei Kurdistans – PKK‘, S. 17: https://www.verfassungsschutz.de/embed/broschuere-2015-07-arbeiterpartei-kurdistans-pkk.pdf; siehe auch https://www.dailysabah.com/war-on-terror/2018/01/11/uk-expresses-concern-over-links-between-pkk-ypg

[2] https://www.hrw.org/news/2014/06/18/syria-abuses-kurdish-run-enclaves

[3] https://www.amnesty.org/en/press-releases/2015/10/syria-us-allys-razing-of-villages-amounts-to-war-crimes/

[4] https://www.amnesty.de/jahresbericht/2017/syrien