„Der PKK-Terror ist längst angekommen in Deutschland und wütet weitestgehend ungehindert. Sicherheitsbehörden und die Öffentlichkeit ignorieren den Terror gegen NGO’s von Türkeistämmigen“, erklärt Mustafa Yeneroğlu (AK Partei), Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses der Großen Nationalversammlung der Türkei, anlässlich eines Anschlags auf eine Niederlassung der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) am 25.10.2016 in Gelsenkirchen. Die Täter besprühten die Fassade mit der Aufschrift „DEV-Genç“ sowie weiteren Slogans. Die Organisation steht der Terrororganisation PKK nahe. Yeneroğlu weiter:
„Dienstagnacht schlug die PKK nahe ‚DEV-Genç‘ in Gelsenkirchen ein weiteres Mal zu. Unbekannte besprühten die Gebäudefassade mit terroristischen Slogans und sowie ‚DEV-Genç‘. Außerdem hinterließen sie einen Drohbrief gerichtet an die Vorstandsmitglieder der UETD-Niederlassung.
Das ist bereits der achte Anschlag auf eine UTED Einrichtung in Deutschland und der zweite in Gelsenkirchen im laufenden Jahr. Die Täter wollen mit diesen Anschlägen die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisation torpedieren, die Mitglieder durch Drohungen einschüchtern und sie von ihrem Engagement zurückhalten.
Erstaunlich ist, dass die Täter ihre Tat auch unverhohlen in ihren Internetpräsenzen offen zugeben. Offenbar scheuen sie sich nicht vor einem öffentlichen Bekenntnis. Das verwundert aber auch nicht. Das Desinteresse der Sicherheitsbehörden an der Verfolgung von Verbrechen, die von der PKK oder von ihren Splittergruppen begangen werden, ist unübersehbar. Das ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig und ein gefährliches Unterfangen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, eine deutliche Kurskorrektur vorzunehmen und ihre PKK-Politik auf den Prüfstand zu stellen.
Deutschland muss allen Menschen auf seinem Hoheitsgebiet gleichermaßen Schutz bieten gegen Terroranschläge – unabhängig davon, von wem sie verübt werden und gegen wen sie sich richten. Die Sicherheitsbehörden sind in allen Fällen aufgefordert, alles zu unternehmen, damit die Täter gefangen und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Die Nichtverfolgung verkehrt die Abschreckungswirkung des Strafrechts ins Gegenteil mit verheerenden Folgen für die innere Sicherheit.“